Parlamentarische Initiativen

Die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg hat bereits mehrere parlamentarische Initiativen zur Bewahrung unserer Heimat und Umwelt in den Landtag eingebracht. Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl der Initiativen.

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Übersicht

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Hilfen für die Brandenburger Bauern

Die finanzielle Notlage vieler Brandenburger Landwirte findet mittlerweile kaum noch Niederschlag in den Berichten der Tagespresse.
Die wirtschaftliche Situation vieler Bauern ist jedoch nach wie vor sehr angespannt. Um den Landwirten eine Liquiditätshilfe anzubieten, hat Minister Vogelsänger einen zeitweiligen Zwischenerwerb von Landwirtschaftsflächen mit einer Rückkaufoption ins Gespräch gebracht.

Auch ohne Zwischenerwerb sollten Notverkäufe von Landwirtschaftsflächen als Wachstumsmöglichkeit und agrarstrukturelle Entwicklungshilfe für bäuerliche Betriebe in Brandenburg genutzt werden können. Auf keinen Fall jedoch sollte der Verkauf von Landwirtschaftsflächen an Investoren und Fonds zugelassen werden.

Das Instrument für die Umsetzung derartiger agrarstruktureller Aufgabenstellungen ist eine Landgesellschaft. Brandenburg hat nach der Insolvenz der Brandenburger Landgesellschaft eine vertragliche Vereinbarung mit der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt abgeschlossen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Besteht ein Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt? Wenn ja, was ist Vertragsgegenstand?
  2. Ist die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt gegenwärtig bzw. in den letzten 5 Jahren für das Land Brandenburg tätig bzw. tätig gewesen? Wenn ja, mit welchem Auftrag?
  3. Könnte die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mit der aktuellen Vertragsgestaltung, eine Beauftragung vorausgesetzt, einen Flächenerwerb von Landwirtschaftsflächen in Brandenburg durchführen, um die genannte agrarstrukturelle Zielstellung für das Land Brandenburg zu verfolgen?
  4. Wenn ja, beabsichtigt das Land Brandenburg die Landgesellschaft Sachsen Anhalt mit dem Flächenankauf zu beauftragen?
  5. Wenn nein, wie beabsichtigt die Landesregierung den Verkauf von Landwirtschaftsflächen an Investoren und Fondgesellschaften zu beeinflussen, um die Agrarstruktur im Interesse der Brandenburger Bauern zu verbessern?

Keine Experimente mit der Lausitz – für sozialverträgliche Energiekonzepte

Diese Klarstellung muss erfolgen, um dem Wirtschaftsstandort Lausitz nicht weiteren Schaden zuzufügen. Die Einschränkungen in der Braunkohlenverstromung und die bisher nicht eindeutige Positionierung der Landesregierung haben die Energiewirtschaft verunsichert. Die Ansiedlungspolitik wird erschwert. Schon heute leiden insbesondere Mittelständler im Umfeld der Energiewirtschaft unter Umsatzeinbrüchen. Dadurch gehen in der Lausitz Arbeitsplätze und Einkommen in immensem Umfang verloren. Nur eine unmissverständliche Zurückweisung aller Bestrebungen nach einem mittelfristigen Ausstieg aus der Braunkohle kann das Vertrauen der wirtschaftlichen Akteure in Brandenburg zurückgewinnen.

Klimaschutzziele sind nicht erreicht worden und werden auch mittelfristig nicht erreicht. Der CO2-Zertifikatehandel sorgt dafür, dass Einsparungen an einer Stelle woanders wieder zu höherem Ausstoß führen. Regenerative Energien tragen nicht zu einer verlässlichen Wärme- und Stromversorgung bei. Ganz im Gegenteil: Sie destabilisieren die Energieversorgung und machen viele Netzeingriffe notwendig. Ohne den stabilisierenden Faktor der Braunkohlenverstromung zu marktfähigen Preisen wäre die schwankungsfreie Stromerzeugung nicht gesichert. Damit hält sie die finanziellen Belastungen der privaten Haushalte noch einigermaßen in Grenzen und puffert den unsozialen Charakter der Energiewende.

Die Energiewende funktioniert nur mit einem entsprechenden Ausbau der Stromnetze und der Möglichkeit zur ökonomisch sinnvollen Stromspeicherung in industriellem Maßstab. Doch diese technologischen Voraussetzungen sind nicht in Sicht. Auch der Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, Johannes Teyssen, fordert eine grundlegende

Reform der Energiesteuern, der Abgaben und Umlagen. Das geht jedoch nur mit der Braunkohle.
Von Windenergieanlagen verursachter Infraschall und Schlagschatten führen zu gesundheitlichen Risiken für die Anwohner. Eine erhöhte Anzahl von WEAs trägt nicht zur höheren Stabilität der Stromversorgung bei. Im Gegenteil: Der Zubau reduziert nicht den Bedarf an konventionellen Kraftwerken, da wetterbedingte Dunkelflauten auch bei noch so starkem Ausbau keine Stromerzeugung zulassen.

Einkommensschwache Haushalte sind unverhältnismäßig stark belastet. Ein Ende der ausufernden Kostenerhöhungen auf Grund der konzeptionslosen Energiewende ist ohne einen Ausbaustopp nicht abzusehen. Die Gewinne der subventionierten Energieunternehmen entstehen auf dem Rücken der Verbraucher, die nicht wählen können. Deshalb bedarf es der klaren Stellungnahme des Landtages, dass die Strom- und Wärmekunden nicht weiter belastet, sondern entlastet werden.

Tatsächliche Wolfsvorkommen und Vorhaben zur künftigen Regulierung der Wolfsbestände in Brandenburg

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen des Fragestellers: In der 32. Sitzung des Ausschuss für Ländlichen Ent-wicklung, Umwelt und Landwirtschaft wurden in einem Fachgespräch zum Thema Wolfsmanagement von zwei Sachverständigen aus Schweden und in einer schriftlichen Information aus Finnland die aktuell in diesen beiden EU-Mitgliedsländern anerkannten Maßnahmen zur Regulierung der Wolfsvorkommen durch Bejagung vorgestellt. Dies sind vorrangig die Lizenzjagd, die in kleinerem Umfang durchgeführt wird, sowie die Schutzjagd, die ausdrücklich von der EU anerkannt ist. Für Schweden ist der nationale Referenzwert für den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs auf 270 – 300 Exemplare angesetzt. Für die viel geringere Fläche Brandenburgs gibt die Landesregierung in der Antwort der Landesregierung DS 6/7150 auf die Kleine Anfrage Nr. 2935 keine Bestandszahlen zur Wolfspopulation an. In der anliegenden Karte zu den Wolfsnachweisen in Brandenburg sind 25 Wolfsvorkommen innerhalb von Brandenburg, 14 grenzübergreifende Wolfsvorkommen und 5 Suchräume dargestellt. Nach Informationen des Landesjagdverbandes kann für Brandenburg eine Wolfspopulation von mindestens 250 Exemplaren angenommen werden. Da die Wolfspopulation in Brandenburg jährlich um ca. 30% anwächst, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch für Brandenburg geeignete Maßnahmen zur Entnahme des Wolfs durchgeführt werden müssen.

Frage 1: Sind der Landesregierung die Ursachen bekannt bzw. vermutet die Landesregierung Ursachen warum in den Großschutzgebieten Nationalpark Unteres Odertal, Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und Naturpark Uckermärkische Seen keine Wolfsvorkommen erfasst sind?

Frage 2: Sind in diesen Großschutzgebieten bisher keine Wölfe beobachtet worden oder gehören diese Großschutzgebiete nicht zu den Suchräumen für den Wolf in Brandenburg?

zu Fragen 1 und 2: In den genannten Großschutzgebieten sind im Rahmen des Monitorings in den zurückliegenden Jahren lediglich sporadisch Hinweise erfasst. Dauerhafte territoriale Ansiedlungen wurden nicht festgestellt.

Frage 3: Beabsichtigt die Landesregierung den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen und wann soll das voraussichtlich umgesetzt werden?

zu Frage 3: Es gibt kein Gesetzesvorhaben der Landesregierung.

Frage 4: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung zur Regulierung des Wolfsbestandes in Brandenburg ergreifen und wann werden diese umgesetzt?

zu Frage 4: Da eine Regulierung des Wolfsbestandes auch nach Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands ohne das Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen rechtlich nicht zulässig ist, plant die Landesregierung auch keine entsprechenden Maßnahmen. Im Falle des Auftretens von Wölfen mit problematischem Verhalten werden Regelungen zur Vergrämung und Entnahme von Tieren im Einzelfall getroffen.

Frage 5: Welche Schlussfolgerung für das Wolfsmanagement in Brandenburg zieht die Landesregierung aus den in Schweden seit Jahren praktizierten Wolfsbejagungen?

zu Frage 5: Wolfsjagden, wie sie in Schweden praktiziert werden, sind in Deutschland rechtlich nicht zulässig.

Frage 6: Wann werden der Landesregierung belastbare Zahlen zum tatsächlichen Wolfsbestand in Brandenburg vorliegen und wie sollen derartige Erhebungen künftig durchgeführt werden?

zu Frage 6: Belastbare Zahlen zum Wolfsbestand in Brandenburg liegen durch das landesweite Wolfsmonitoring des Landesamtes für Umwelt seit Jahren vor. Die Ergebnisse werden regelmäßig im Internet veröffentlicht. Das Monitoring wird auch in Zukunft weiter geführt.

Dürre, Frost und Dauerregen – Hilfen zur Selbsthilfe für die Bauern in Brandenburg

Die Wetterrisiken in der Landwirtschaft und im Gartenbau nehmen zu. Das wird selten bestritten.

Es ist deshalb angebracht, dass sich die Landesregierung und die Bauern auf die Reduzierung möglicher Schäden vorbereiten. Zielstellung muss dabei sein, die Unterstützung durch das Land auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Dabei sollen Hilfen zur Selbsthilfe angeboten werden.

Die Bauern und Gärtner sollen motiviert werden, geeignete Angebote zu nutzen, um existenzbedrohenden Ernteverluste zu vermeiden.

Zum vorbeugenden Schutz sind verschiedene Maßnahmen möglich, die auf ihre Tauglichkeit geprüft werden.

Die von der Landesregierung bisher in Aussicht gestellten Restmittel der Zuschüsse zur Bewältigung von Schäden aufgrund widriger Witterungsverhältnisse aus dem Nachtragshaushalt 2018 in Höhe von 5 Mio. € werden vorrangig für den Futterzukauf verfügbar gemacht.

Auch im Jahr 2017 hatten die Bauern und Gärtner in Brandenburg durch Frost und Dauerregen Ernteausfälle zu verzeichnen, die Hilfen in Höhe von fast 15 Mio. € erforderlich gemacht haben.
Diese 5 Mio. €uro aus Landesmitteln sind die einzige schnelle und allein durch die Landesregierung zu beschließende Hilfe für die Bauern. Alle anderen Hilfen unterliegen bürokratischen Regelwerken und damit meist Verzögerungen in ihrer Auszahlung.

Die Mehrgefahrenversicherung ist eine Versicherung für wetterbedingte Ernteausfälle. Diese Versicherungen können als eine vom Land bezuschusste Mehrgefahrenpolice, die alle Wetterrisiken inklusive Trockenheit einschließt, auch in Brandenburg angeboten werden.

Landwirte und Gärtner können sich durch Investitionen in Beregnungsanlagen bzw. Hagelschutzanlagen u.a. gegen spezifische Wettergefahren schützen. Ein Förderprogramm für einzelbetriebliche Investitionen zum Schutz der Landwirtschaft und des Gartenbaus vor ausgewählten „folgenschweren Extremwetterlagen“ möge deshalb ebenfalls geprüft werden.

Ein Landesprogramm zur Weiterbildung und Beratung für Landwirte und Gärtner zur Vermeidung von witterungsbedingten Ertragsausfällen kann gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen, z.B. das ZALF Müncheberg und die Lehranstalt für Gartenbau und Floristik e.V., in Anpassung an die natürlichen Gegebenheiten in Brandenburg entwickelt und angeboten werden.

Die Landesregierung soll gemeinsam mit der Bundesebene die Einführung einer steuerbegünstigten bzw. steuerfreien Risikorücklage für Ertragsausfälle durch folgenschwere Extremwetterlagen prüfen.

Vorsorglich soll der mit dem Nachtragshaushalt 2018 eingeführte Titel 683 19 „Zuschüsse zur Bewältigung von Schäden aufgrund widriger Witterungsverhältnisse“ weitergeführt werden. Mit diesem Titel könnten nach Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen die erforderlichen Mittel geplant und vorgehalten werden.

Begrenzung des Flächenverbrauchs zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen des Fragestellers: Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 will die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Die Landesregierung orientiert sich in der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Brandenburg auf eine Begrenzung des Flächenverbrauchs ohne eine Flächenangabe. Wieviel Flächen wurden in den Jahren 2014 bis 2016 jährlich für folgende Verwendung in der Definition der Nachhaltigkeitsstrategie „verbraucht“:

Zu den Vorbemerkungen: In der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Brandenburg von 2014 findet sich keine abschließende Definition für Flächenverbrauch. Allgemein und so auch in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird auf die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen abgestellt. Die Daten der nachfolgenden Beantwortung der Einzelfragen wurden, soweit nicht anders angegeben, den Statistischen Berichten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg „Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung im Land Brandenburg“ entnommen. Zum Jahr 2016 wurde der neue, bundeseinheitliche Nutzungsartenkatalog vollständig in die statistische Darstellung übernommen. Vergleiche zwischen dem Veröffentlichungsjahr 2016 und den Vorjahren sind daher methodisch bedingt nicht zulässig.

Frage 1: für Bebauung durch Siedlungsbau

zu Frage 1: Veränderung der Siedlungsfläche in den Jahren 2014 – 2016

Frage 2: für Bebauung durch Verkehrsinfrastruktur

zu Frage 2: Veränderung der Verkehrsfläche in den Jahren 2014 – 2016

Frage 3: für Bebauung zur Errichtung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien

Frage 4: für Bebauung zur Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Windenergie

zu Fragen 3 und 4: Es liegen der Landesregierung keine amtlichen Statistiken über Flächen vor, die zur Gewinnung erneuerbarer Energien einschließlich der Windenergie in Anspruch genommen werden.

Frage 5: für Bebauung zur Errichtung von Trassen zur Energieübertragung, einschließlich Pipelines für Öl und Gas

zu Frage 5: Amtliche Statistiken über Flächen, die zur Errichtung von Trassen zur Energieübertragung in Anspruch genommen werden, liegen der Landesregierung nicht vor. In den Jahren 2014 bis 2016 wurden laut Auskunft der zuständigen Genehmigungsbehörden folgende neuen Trassen genehmigt:
– Stromleitungen: 15 Vorhaben mit insgesamt ca. 42,24 km Trassenlänge
– Gas-Pipelines: 2 Vorhaben mit insgesamt ca. 3,45 km Trassenlänge
– Öl-Pipelines: keine.
Die zusätzliche Flächeninanspruchnahme für die Tragmasten der Stromleitungen kann nicht näher beziffert werden. Für die Gasleitung betrug der Wert ca. 2,76 ha, ausgehend von einer durchschnittlichen Breite des Schutzstreifens von 8 m.

Frage 6: für den Abbau zur Gewinnung von oberflächennahen Rohstoffen (Kiese, Sande, Braunkohle u.a.)

zu Frage 6: Veränderung der Flächen zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe in den Jahren 2014 bis 2016

Frage 7: für die Umnutzung zur Nutzung durch den Naturschutz / Gewässerschutz / Hochwasserschutz und andere Schutzzwecke

zu Frage 7: Die Nutzung von Flächen durch den Naturschutz, Gewässer- und Hochwasserschutz sowie andere Schutzzwecke fällt nicht unter den Begriff Flächeninanspruchnahme im Sinne der Nachhaltigkeitspolitik. Amtliche Statistiken hierüber liegen der Landesregierung nicht vor.

Frage 8: für die sogenannte indirekte Landnutzungsänderung (iLUC) zur Produktion von Biokraftstoffen.

zu Frage 8: Die Ermittlung von Flächen zum Anbau von Energiepflanzen für Biokraftstoffe in Brandenburg ist nicht möglich, da in der amtlich erhobenen Anbaustatistik kein Verwendungszweck des Erntegutes erfasst wird.

Nachbemerkung: Falls diese detaillierten Zahlen nicht zur Verfügung gestellt werden können, bitte ich um eine tabellarische Information zu den insgesamt der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung jährlich entzogenen Flächen in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land?

Zur Nachbemerkung: Bei den nachstehenden Zeitreihen ist zu beachten, dass zum Jahr 2013 in Brandenburg die statistische Systematik des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) eingeführt wurde. Mit der Umstellung der Datengrundlage ergibt sich eine um knapp 17.000 Hektar vergrößerte Landesfläche und eine Neuzuordnung der Nutzungsarten, so dass Vergleiche mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich sind. Zum Jahr 2016 wurde der neue, bundeseinheitliche Nutzungsartenkatalog vollständig in die statistische Darstellung übernommen. Vergleiche zwischen dem ersten Veröffentlichungsjahr 2016 und den Vorjahren sind daher methodisch bedingt nicht zulässig.

Märkische Kiefer in Brandenburg, Potenziale der heimischen Forstwirtschaft

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen der Fragestellerin: Brandenburg ist das waldreichste ostdeutsche Bundesland. In der Holzwirtschaft spielt dabei vor allem die Märkische Kiefer als vorherrschende Baumart der Region eine große Rolle. Viele mittelständische Unternehmen sowie die etwa 4000 Mitarbeiter der holzverarbeitenden Wirtschaft sind von der Ressource Holz abhängig. Dabei ist die Branche mit fast einem Drittel Auslandsumsatz stark exportorientiert.

Frage 1: Wie viele Bäume wurden während der letzten drei Jahre für forstwirtschaftliche Zwecke gefällt? (Bitte aufschlüsseln nach Baumart und Menge)

zu Frage 1: Die Landesregierung führt keine Statistik, wie viele Bäume während der letzten drei Jahre für forstwirtschaftliche Zwecke gefällt wurden, siehe auch Antwort zu Frage 3.

Frage 2: Wie viel Kiefernholz exportierte Brandenburg während der letzten 3 Jahre ins Ausland?

zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor.

Frage 3: Wie viel Kiefernholz wurde in den letzten drei Jahren der holzverarbeitenden Industrie in Brandenburg zugeführt?

zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Statistiken vor, wie viel Kiefernholz der holzverarbeitenden Industrie in Brandenburg zugeführt wurde. In der nachfolgenden Aufstellung sind die in Brandenburg eingeschlagenen Holzmengen der Kalenderjahre 2017 bis 2019 nach den einzelnen Holzartengruppen im m aufgelistet:

Frage 4: Wie entwickelte sich die Nachfrage nach Märkischer Kiefer während der letzten 3 Jahre im In- und Ausland? (Bitte differenzieren nach Drittstaat und abgenommener Menge)

zu Frage 4: Über die Nachfrage nach Märkischem Kiefernholz im Ausland liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die inländische Nachfrage nach Kiefernholz aus Brandenburg war im Zeitraum 2017 bis 2018 leicht erhöht und ab dem Jahr 2019 aufgrund des bundesweiten Überangebotes von Fichten-Kalamitätsholz deutlich nachlassend.

Frage 5: Welche Bedeutung hat die Märkische Kiefer für die heimische Forstwirtschaft in Brandenburg in Bezug auf die regionale Wertschöpfung?

zu Frage 5: Im Durchschnitt der letzten drei Jahre waren fast 80 % der in Brandenburg eingeschlagenen Holzmenge Kiefern- bzw. Lärchenholz. Aufgrund einer Vielzahl von Nadelholz verarbeitenden Betrieben im Land Brandenburg kann davon ausgegangen werden, dass Kiefernholz derzeit eine große Bedeutung für die regionale Wertschöpfung im Land Brandenburg hat.

Frage 6: Wie hat sich der Personalbestand der brandenburgischen Forstwirtschaft während der letzten 3 Jahre entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Mitarbeitern der Forstwirtschaft sowie der holzverarbeitenden Industrie)

zu Frage 6: Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Forstwirtschaft und Holzindustrie im Land Brandenburg, basierend auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit, sind für die letzten drei Jahre in der folgenden Tabelle dargestellt.

Frage 7: Was plant die Landesregierung, um die brandenburgische Nachfrage nach Märkischer Kiefer zu stärken?

zu Frage 7: Die Landesregierung beabsichtigt eine Holzbauoffensive zu starten, um die regionale Wertschöpfung zu steigern und Kohlendioxid zu binden.

Frage 8: Welche wissenschaftlichen Institutionen unterstützen die heimische Forstwirtschaft in Brandenburg?

zu Frage 8: Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde sowie die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg unterstützen die heimische Forstwirtschaft in Brandenburg. In einem gemeinsamen Forschungsprojekt werden die Folgen des Waldbrandes für Brandenburg untersucht. Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde unterstützt die Waldbesitzer aller Eigentumsarten in den Bereichen Waldressourcenmanagement, Waldökologie und Monitoring, Waldschutz und Wildökologie.

Frage 9: Welche für die Holzwirtschaft in Brandenburg relevanten Studiengänge/Fortbildungsangebote wurden während der letzten 3 Jahre eingestellt und warum?

zu Frage 9: An der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg wurde der Masterstudiengang „Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien“ (M.Sc.) zum Wintersemester 2019/2020 aufgehoben, da in diesem Studiengang über längere Zeit eine sehr geringe Nachfrage bestand.

Frage 10: Mit welchen Problemen ist die brandenburgische Forstwirtschaft bei der Vermarktung der Märkischen Kiefer konfrontiert?

zu Frage 10: Die brandenburgische Forstwirtschaft unterliegt den normalen marktwirtschaftlichen Gegebenheiten wie z. B. Angebot und Nachfrage und ist damit auch mit den einhergehenden Phänomenen konfrontiert. Die Kiefer reiht sich in die am Markt angebotenen und verfügbaren Holzarten unter den vorherrschenden Rand- und Rahmenbedingungen ein.

Derzeit hat sich der Holzmarkt und damit die Vermarktung brandenburgischen Rohholzes aufgrund eines Überangebotes u. a. bedingt durch die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre und einer Mindernachfrage auf einem niedrigen Niveau eingependelt, welches den Absatz von Holz generell erschwert. Einzelne Sortimente lassen sich zurzeit am Markt nicht absetzen.

Anzahl der Rotmilane in Brandenburg

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Fragesteller: Der Rotmilan zählt aufgrund seiner vergleichsweisen geringen Population zu den besonders geschützten Vogelarten. Sein Verbreitungsgebiet, welches vor allem Europa umfasst, ist recht klein. Besondere Verantwortung kommt deshalb Deutschland zu, weil dort etwa die Hälfte des Weltbestandes verortet ist. Während kaum noch Bestände an der Nordseeküste, im Norden und Westen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens sowie in weiten Teilen Bayerns zu finden sind, ist der Rotmilan dennoch in Brandenburg weit verbreitet.

Frage 1: Wie viele Brutpaare des Rotmilans gibt es in Brandenburg?

zu Frage 1: Die aktuellste Zahl liefert die Rote Liste des Landes Brandenburg (im Druck). Danach lag der Bestand des Rotmilans 2015/16 zwischen 1.650 und 1.800 Brutpaaren.

Frage 2: Wie gestaltet sich die Verteilung der Brutplätze auf die einzelnen Landkreise?

zu Frage 2: Es liegen keine Zahlen auf Landkreis-Ebene vor. Auf Messtischblatt-Basis (1 MTB = ca. 110 qkm) zeigt der brandenburgische Brutvogelatlas (2011) eine relativ gleichmäßige Verteilung über die Landesfläche (siehe Karte).

Frage 3: Wie verlief die Entwicklung der Population des Rotmilans während der letzten 10 Jahre? (Bitte aufschlüsseln nach jährlicher Bestandsentwicklung)

zu Frage 3: In Brandenburg erfolgt keine jährliche Bestandserfassung des Rotmilans. Die Art wird jedoch im Rahmen des „Monitorings häufiger Brutvogelarten“ (MhB) auf Probeflächen erfasst. Der Trend lässt sich daraus auf Basis jährlicher Indexwerte ermitteln. Die nachfolgende Grafik aus der Roten Liste zeigt den entsprechenden Trendverlauf bis zum Jahr 2016. Im Zeitraum der letzten 10 ausgewerteten Jahre war der Trend stabil.

Frage 4: Wie viele Rotmilane wurden während der letzten 10 Jahre tot aufgefunden und welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Todesursache?

zu Frage 4: Der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt (LfU) liegen für den Zeitraum 2010 bis 2020 Funddaten für 128 Vögel jenseits der Nestlingsphase vor:

  • 62 x Windenergieanlage (WEA)
  • 27 x Straßenverkehr
  • 8 x Beutegreifer
  • 4 x Freileitung (2 x Kollision, 2 x Stromschlag)
  • 3 x Eisenbahn
  • 2 x illegale Verfolgung
  • 22 x Sonstiges (oft nur Reste bzw. unbekannte Ursache).

Hinzu kommen 24 Verluste von Nestlingen (Absturz, Verhungern, Prädation).

Frage 5: Welche Methoden werden zur Ermittlung der Todesursache angewandt und wie bewertet die Landesregierung deren Effizienz im Hinblick auf die nicht erfasste Dunkelziffer?

zu Frage 5: Im Rahmen des allgemeinen Verlustmonitorings der Staatlichen Vogelschutzwarte erfolgt die Untersuchung und Dokumentation von Rotmilan-Funden aus Brandenburg nach standardisierter Methodik. Die Dunkelziffer über die auswertbare Stichprobe hinaus kann nicht beurteilt werden.

Frage 6: Welche Förder- und Schutzprogramme für den Rotmilan gibt es in Brandenburg?

zu Frage 6: Es gibt keine speziellen Förder- oder Schutzprogramme für den Rotmilan. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Art von der Gesamtheit der Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) profitiert, insbesondere von der extensiven Grünlandnutzung. Von 2014 bis 2018 lag eine der Projektflächen des Verbundprojektes „Rotmilan – Land zum Leben“ in Brandenburg (in der Uckermark). Hier ging es aber in erster Linie um die Lenkung verfügbarer Fördermöglichkeiten.

Frage 7: Welche Vogelschutzwarten, Institute und ähnliche mit dem Vogelschutz betraute Einrichtungen sind mit der Erforschung und Hege der Rotmilane in Brandenburg betraut?

zu Frage 7: Die Staatliche Vogelschutzwarte im LfU koordiniert das Brutvogelmonitoring sowie die wissenschaftliche Vogelberingung in Brandenburg und sammelt Daten sowohl zur Bestandsentwicklung als auch zu den Verlustursachen des Rotmilans. Das „Monitoring Greifvögel und Eulen Europas“, bei dem auch der Rotmilan untersucht wird, wird durch den Förderverein für Ökologie und Monitoring der Greifvogel- und Eulenarten e.V. in Zusammenarbeit mit der Beringungszentrale Hiddensee koordiniert. Von 2014 bis 2018 wurde das bundesweite Gemeinschaftsprojekt „Rotmilan – Land zum Leben“ durchgeführt, ein Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL), des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA) und der Deutschen Wildtier Stiftung (DeWiSt). In Brandenburg fungierte der Landschaftspflegeverband Uckermark – Schorfheide e. V. als Projektpartner. Darüber hinaus gibt es keine Forschungsprojekte am Rotmilan. Der Begriff Hege stammt aus der Jagd, aber von jagdlicher Seite ist kein Rotmilan-Projekt bekannt.

Frage 8: Wie viele Förder- und Forschungsgelder wurden für den Schutz des Rotmilans in den letzten 10 Jahren eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der Maßnahme und Herkunft der Gelder)

zu Frage 8: Das Projekt „Rotmilan – Land zum Leben“ wurde aus Bundesmitteln finanziert. Deren Höhe ist nicht bekannt. Speziell für den Rotmilan wurden darüber hinaus in Brandenburg keine Förder- oder Forschungsgelder eingesetzt. Es ist davon auszugehen, dass die Art von der Gesamtheit der Agrar- und Umweltmaßnahmen im Land profitiert.

Saatgutverfügbarkeit und Ausbringung in der Forstwirtschaft

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen der Fragesteller: Mit knapp zwei Dritteln der Waldfläche ist die Kiefer Hauptbaumart in brandenburgischen Wäldern. Dabei kommt diese Baumart meist in großflächigen Reinbeständen vor. Eichen- und Buchenwälder kommen hingegen nur auf etwa 10 % der Waldfläche vor. Gegenwärtig sind dabei lediglich etwas mehr als ein Viertel der Nadelwälder mit Laubbäumen gemischt. Dabei werden für Neupflanzungen zum Erhalt dieser Waldflächen sowie für den geplanten Waldumbau große Mengen an Saatgut benötigt.

Vorbemerkung der Landesregierung: Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) hat bereits 2016 ein „Vermehrungsgutkonzept des Landes Brandenburg“ erarbeitet, welches mit dem Verband Deutscher Forstbaumschulen (VDF) abgestimmt wurde. Dieses Vermehrungsgutkonzept bildet die Grundlage für alle weiteren Arbeitsschritte um hochwertiges Saat- und Pflanzgut mittel- und langfristig bedarfsgerecht bereitzustellen.

Frage 1: Woher stammt das Saatgut, das in Brandenburg für Neuanpflanzungen in der Forstwirtschaft verwendet wird? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland/Bundesland, Menge und Art des Saatgutes)

zu Frage 1: Das Saatgut stammt aus zugelassenen Erntebeständen und Samenplantagen. Für jede Baumart sind sogenannte Herkunftsgebiete ausgewiesen. Sofern für Neuanpflanzungen keine Fördermittel eingesetzt werden, sind die Waldbesitzer in ihrer Entscheidung frei, welche Baumarten aus welchen Herkunftsgebieten sie einsetzen. Der Landesregierung liegen deshalb keine Daten zu Herkunftsland (Bundesland), Menge und Art vor. Zentral erfasst werden dagegen die Erntemengen nach Baumart und Herkunftsgebiet. Diese Daten sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abrufbar.

Frage 2: Ist Saatgut für forstliche Pflanzungen gemessen am brandenburgischen Eigenbedarf in ausreichenden Mengen vorhanden?

zu Frage 2: Die verfügbare Menge an Saatgut ist abhängig von der Fruktifikation der Bäume und unterliegt natürlichen Schwankungen. Auch der Bedarf der Waldbesitzer ist stark schwankend. Nach großen Kalamitätsereignissen (Sturm, Insekten, Waldbrand) ist der Bedarf in den Folgejahren deutlich höher. Wenn geringe Saatguternten mit Kalamitätsereignissen zusammentreffen, kann es zu Engpässen bei der Versorgung mit Saatgut kommen.

Frage 3: Welche Menge an Saatgut wurde im Zuge forstlicher Neupflanzungen in Brandenburg während der letzten 5 Jahre ausgebracht?

zu Frage 3: Die Neu- oder Wiederbewaldung erfolgt meistens durch Pflanzung und nur selten direkt durch Saat. Aus dem überwiegenden Teil des Saatgutes werden in Forstbaumschulen Pflanzen produziert. Die Pflanzen können in Brandenburg oder auch in anderen Bundesländern zur Auslieferung kommen. Umgekehrt kann auch Saatgut oder Pflanzen aus anderen Bundesländern in Brandenburg eingesetzt werden. Die konkreten Saatgutmengen sind aus den genannten Gründen nicht verifizierbar und der Landesregierung nicht bekannt.

Frage 4: Wie viel Personal wurde in den letzten 5 Jahren im Zuge forstwirtschaftlicher Saatgutausbringung und Gewinnung in Brandenburg eingesetzt und hält die Landesregierung den derzeitigen Personalbestand für derartige Aufgaben für ausreichend?

zu Frage 4: Die Ernte von Saatgut erfolgt durch private Erntefirmen. Die Ausbringung von Saatgut im Wald erfolgt durch private Forstdienstleister oder den Waldbesitzer selbst. Es ist der Landesregierung nicht bekannt, wieviel Personal bei diesen Firmen beschäftigt ist bzw. bei der Ernte und Ausbringung zum Einsatz kommt.

Frage 5: Welche Forschungsinstitutionen beschäftigen sich in Brandenburg mit der Weiterentwicklung von Saatgut für Baumpflanzungen und welche neueren Erkenntnisse wurden diesbezüglich gewonnen?

zu Frage 5: Es wird angenommen, dass mit „Weiterentwicklung von Saatgut“ die Züchtung gemeint ist.
In Brandenburg gibt es keine landeseigenen Forschungsinstitutionen, die sich mit der Weiterentwicklung von Saatgut für Forstgehölze beschäftigen. Auf Bundesebene beschäftigt sich das Thünen-Institut für Forstgenetik mit Züchtungsfragen teilweise in Kooperation mit den forstlichen Versuchsanstalten der Länder. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage – Drucksache 19/19705 – geht auf die Problematik näher ein.
In Brandenburg führen das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE) und die Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut (beide Landesbetrieb Forst Brandenburg) Untersuchungen zum forstlichen Vermehrungsgut durch. Aktuelle Untersuchungsaktivitäten bewerten ausgewählte Saatguterntebestände, z. B. Rot-Buche, Rot-Eiche, Trauben-Eiche hinsichtlich ihrer Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel z. B. bei Trockenstress auf der Grundlage populationsgenetischer Marker. Gegenwärtig beteiligt sich das LFE an einem bundesweiten Forschungsprojekt zum „Genetischen Monitoring von Rot-Buchen und Fichtenbeständen“, die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut bewertet für ausgewählte Baumarten verschiedener Herkünfte die Anbaueignung. Die Ergebnisse finden dann in den Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut Berücksichtigung, siehe hier.

Frage 6: Wie viel Saatgut von in Brandenburg normalerweise nicht heimischen Bäumen wurde in den letzten 5 Jahren ausgebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Baumart und Menge des Saatgutes)

zu Frage 6: Die Verwendung von Saatgut zur Erzeugung von Forstpflanzen obliegt den Forstbaumschulen und die direkte Aussaat im Wald dem Waldbesitzer. Der Landesregierung ist nicht bekannt, wieviel Saatgut von nicht heimischen Baumarten im Wald ausgebracht wurde. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 3.

Frage 7: Welche Reproduktionsquote liegt je Baumart in Brandenburg ohne menschliche Eingriffe vor?

zu Frage 7: Der Begriff der „Reproduktionsquote“ wird in der Gehölzgenetik nicht angewandt, da die Dynamik der Reproduktion in der langen Lebens- und Reproduktionsphase kaum verallgemeinerungswürdig ist.
Es kann davon ausgegangen werden, dass unter der Voraussetzung, dass die Waldfläche und der Baumartenanteil sich nicht ändern, innerhalb einer Baumgeneration die Reproduktionsquote bei 1 liegt. Bei sich ändernden Klimaverhältnissen kommt es unabhängig von menschlichen Eingriffen zu einer Verschiebung von Baumartenanteilen. Für Baumarten (z. B. Kiefer, Birke), die trockenheitstoleranter/ wärmeliebender sind, wird der Reproduktionsfaktor über 1 liegen. Bei Baumarten, die auf feuchte Standortverhältnisse angewiesen sind (z. B. Buche, Erle, Esche) liegt dieser unter 1. Auch das Auftreten von Schaderregern (Pilze, Insekten) kann die Reproduktionsquote beeinflussen.

Frage 8: Welche Möglichkeiten hat Brandenburg, den Eigenbedarf an Saatgut für forstliche Pflanzungen aus eigenen Quellen zu erhöhen und welche Mehrkosten würde dies verursachen?

zu Frage 8: Das Aufkommen von Saatgut kann durch die Zulassung geeigneter Waldbestände als Saatgutbestände sowie die Anlage von Samenplantagen erhöht werden. Diese Aufgaben werden von der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut wahrgenommen, die u. a. die Waldbesitzer berät. Auch durch die konsequente Nutzung von Erntemöglichkeiten können die Erntemengen erhöht werden. Die Landesstelle hilft hier bei der Vermittlung zwischen Waldbesitzer und Erntefirma. Das Konzept zum forstlichen Vermehrungsgut sieht außerdem vor, im Landesbetrieb Forst für Kalamitätsfälle eine Saatgutreserve aufzubauen. Die Aufgaben werden im Rahmen des üblichen Dienstgeschäftes im LFB wahrgenommen und verursachen damit keine Mehrkosten.

Frage 9: Wie wird Saatgut aus heimischen Forsten gewonnen und wer ist dafür zuständig? (Bitte aufschlüsseln nach Baumart, Form der Entnahme, ausführender Institution/Unternehmen)

zu Frage 9: Die Entscheidung zur Beerntung eines Saatgutbestandes obliegt den Waldeigentümern. Sie beauftragen in der Regel Erntefirmen. Die Beerntung erfolgt durch die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Erntemethoden.

Frage 10: Wie hoch war die geschätzte Verlustquote von Saatgut, das für Neupflanzungen im Zuge forstwirtschaftlicher Maßnahmen in den letzten 5 Jahren ausgebracht wurde?

zu Frage 10: Zur Verlustquote von Saatgut liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Bei einer Erhebung von Dürreschäden in Kulturen (Neuanpflanzungen der letzten drei Jahre) wurde 2018 eingeschätzt, dass aufgrund der Trockenheit rund 30 % der Pflanzen abgestorben sind. Auch für das Jahr 2019 muss von einer ähnlichen Einschätzung ausgegangen werden.

Frage 11: Welche Faktoren sind für den Erfolg/Misserfolg von Baumneupflanzungen bzw. die erfolgreiche Ausbringung von Saatgut aus Sicht der Landesregierung am Wesentlichsten?

zu Frage 11: Der Erfolg bzw. Misserfolg ist vor allem von der Witterung zum Zeitpunkt der Pflanzung und in den nächsten drei Jahren abhängig. Für ein gutes Anwuchsergebnis sind außerdem der fachgerechte Aushub der Pflanzen in der Baumschule, der Transport in den Wald sowie die ordnungsgemäße Pflanzung im Wald entscheidend. Die Wurzeln der Pflanzen dürfen zu keinem Zeitpunkt austrocknen. Bei nicht geschützten Jungpflanzen, z. B. durch einen Zaun, ist auch die Wilddichte ein entscheidender Faktor für das Gelingen.

Verkauf und Zukauf von Waldflächen der Landesforst Brandenburg

Drucksache 7/2135

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen der Fragesteller: Viele Bürger fragen im Zuge der Tesla-Ansiedlung bei Grünheide, ob ihr Wald erhalten bleibt. Welche Weichen werden in der Landesforst Brandenburg gestellt? In Brandenburg wird für den Waldumbau geworben. Der Wald steht bei der Brandenburger Bevölkerung in großer Wertschätzung, aus ganz verschiedenen Gründen. Deshalb haben wir Fragen an die Landesregierung. Ganz besonders geht es um Verkäufe und Zukäufe der Landesforst Brandenburg.

Frage 1: Wie viel ha Waldflächen befinden sich im Besitz der Landesforst Brandenburg? Wir bitten um Auflistung der Flächen nach Landkreisen.

zu Frage 1: Am 31.12.2019 befanden sich 273.234,68 Hektar Wald im Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB). Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen befindet sich in der nachfolgenden Tabelle.

Frage 2: Wie viel ha Waldflächen wurden in den letzten 10 Jahren von der Landesforst veräußert? Auch hier bitten wir um eine Auflistung nach Landkreisen.

zu Frage 2: Seit 2010 wurden durch den LFB 819,13 ha Wald veräußert. Eine Aufteilung nach Landkreisen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Frage 3: Wie viel ha Waldflächen wurden in den letzten 10 Jahren für die Landesforst neu erworben oder sind in den Besitz der Landesforst übergegangen? Auch hier bitten wir um Auflistung nach Landkreisen.

zu Frage 3: Seit 2010 wurden durch den LFB Waldflächen im Umfang von 1.610,06 ha angekauft. Die Aufteilung nach Landkreisen zeigt die nachfolgende Tabelle.

Frage 4: Wie viel ha Waldfläche wurden im Landkreis Oder-Spree von der Landesforst innerhalb der letzten 10 Jahre veräußert? Hier bitten wir um Auflistung nach Gemeinden oder Städten.

zu Frage 4: In den letzten 10 Jahren wurden durch den LFB 346,1656 Hektar Wald im Landkreis Oder-Spree veräußert. Die Aufstellung nach Gemeinden ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Frage 5: Wie viel ha Waldfläche sind geplant oder gibt es Verhandlungen, diese innerhalb des nächsten Jahres zu veräußern?

zu Frage 5: Aktuell wurden Verhandlungen des LFB mit der Stadt Potsdam abgeschlossen, die den Verkauf von 12,9 ha Wald zur Entwicklung eines Schul- und Sportstättenstandortes durch die Landeshauptstadt vorsehen. Der Flächenverkauf wird derzeit vorbereitet und muss noch durch die zuständigen Gremien des Landes und der Stadt genehmigt werden. Es gibt im laufenden Dienstgeschäft des LFB regelmäßig Anfragen zu Veräußerungen. Allerdings gibt es derzeit, mit Ausnahme der Flächen in Potsdam, keine konkreten Planungen oder Verhandlungen, Waldflächen innerhalb des nächsten Jahres zu veräußern.

Frage 6: Verkauft die Landesforst weitere Waldflächen in der Gemarkung Grünheide?

zu Frage 6: Es ist derzeit offen, ob und inwieweit eine Inanspruchnahme von weiteren landeseigenen Flächen für Infrastrukturmaßnahmen oder weitergehende Bebauungsplanungen in der Gemarkung Grünheide erforderlich werden.

Rückgang der Vogelpopulation in Brandenburg durch Prädatoren, insbesondere Waschbären

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Kurzbericht Brutvögel für den Ausschuss Landwirtschaft, Umwelt und Klima vom 17.08.2020 wurde auf Nachfrage von Herrn Minister Vogel bestätigt, dass unter den vielen Todesfällen für unsere Vogelwelt Prädatoren wie z.B. Katzen und Waschbären in hohem Maße mitverantwortlich sind.

Aufgrund eigener Beobachtungen befürchte ich, dass die Waschbärenpopulation einen massiven Anteil am Niedergang der Vogelartenvielfalt hat.

Frage 1: Wie erklärt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, dass sogar in Naturschutzgebieten ohne Landwirtschaft, aber mit großen Waschbärenpopulationen die Wasser- und Singvogelbestände stark zurückgegangen sind?

zu Frage 1: Die neue Rote Liste des Landesamtes für Umwelt zeigt, dass abnehmende Trends in der Vogelwelt überwiegen. Die Abnahmen sind besonders groß in der Offenlandschaft und etwas weniger groß in Siedlungen. In Wäldern und an Gewässern halten sich Zu- und Abnahmen etwa die Waage. In den Hauptlebensräumen des stark an Strukturen gebundenen Waschbären ist die Situation der Vögel demnach günstiger als im Offenland. Dies zeigt, dass Prädation durch Waschbären nicht die Hauptursache der Entwicklungen sein kann. Gleichwohl gibt es durchaus Indizien, dass der Waschbär auf Vogelarten Einfluss haben kann – sowohl lokal als auch auf Populationsebene. So spricht vieles dafür, dass die
Abnahme des Kormoranbestands auf ein Drittel seit 2001 (2001: 2.813 Paare, 2020: 940 Paare) und die zunehmende Dynamik der Koloniebesetzung durch Waschbären maßgeblich beeinflusst ist. Bei anderen Vogelarten können aber auch weitere Neozoenarten eine Rolle spielen, an Gewässern etwa Marderhund und Amerikanischer Mink. Durch die Tollwut-Immunisierung sind auch Füchse auf einem vor dreißig Jahren nicht gekannten Bestandsniveau. Allein das Thema „Beutegreiferdruck“ ist also viel komplexer und lässt sich nicht allein auf den Waschbären beschränken. Zudem nimmt eine Vielzahl anderer Faktoren auf die Vogelwelt Einfluss. Auch hier gibt die Rote Liste einen Überblick. Der Vogelschutz darf sich nicht einzelne dieser Faktoren herausgreifen, sondern muss die relevanten Einflussgrößen ermitteln und komplexe Lösungen herbeiführen.

Frage 3: Wie groß ist die aktuelle Waschbärenpopulation in Brandenburg und wie schätzt die Landesregierung die weitere Entwicklung in fünf Jahren und in zehn Jahren ein (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen)?

zu Frage 3: Die Größe der Waschbärenpopulation ist der Landesregierung nicht bekannt.

Frage 2: Nach Angaben des MLUK werden in Brandenburg ca. 25.000 Waschbären jährlich erlegt. Da selbst das MLUK bestätigt, dass Waschbären einen großen Einfluss auf die Vogelpopulation haben, frage ich, ob die Anzahl der erlegten Waschbären noch gesteigert werden sollte?

Frage 4: Hat das Land Brandenburg bzw. sollte das Land Brandenburg Fachpersonal ausschließlich für den Fang invasiver Arten, wie Waschbären, Nutria oder Bisamratten einstellen?

Frage 5: Welche Anreize können für die brandenburgische Jägerschaft geschaffen werden, um die Jagd auf den Waschbären zu intensivieren?

Frage 6: Welchen Anteil haben weitere Prädatoren wie Katzen, Marderhunde, Dachse oder ähnliche beim Rückgang der Vogelpopulationen?

zu Frage 4: Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung Jagd am 28. Juni 2019 wurden Nutria und Bisam zu jagdbaren Arten erklärt. Eine Verfolgung dieser Arten außerhalb des Jagdrechts ist damit nicht möglich. Zu Waschbär siehe folgende Antwort.

zu Frage 2, 4, 5 und 6: Es ist der Landesregierung keine wissenschaftliche Studie bekannt, wonach der Waschbär mit einem signifikanten Rückgang von Vogelarten in Verbindung zu bringen ist. Im Gegenteil sind nur wissenschaftliche Studien bekannt, bei denen generell der Waschbär als Verantwortlicher für einen Vogelrückgang nicht verantwortlich gemacht werden kann. Auch in der gerade erschienenen Roten Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg 2019 wird der Waschbär unter den Gefährdungsursachen nicht aufgeführt.
Der Einfluss auf die Vogelwelt ist von vielen Faktoren geprägt. Den größten nachteiligen Einfluss hat hierbei sicherlich die Veränderung des Lebensraumes. Auf der Seite der Fressfeinde kommen viele weitere Arten in Frage, wie beispielsweise Dachs, Graureiher, Weißstorch, Kranich, Fuchs, Mink, Iltis, Igel, Ratten, Buntspecht, Eichhörnchen und insbesondere Hauskatze, Fuchs, Marderhund und Wildschwein. Beispielsweise wird der Einfluss der erst seit den 50-er Jahren des 20. Jahrhunderts zunehmenden und heute flächendeckenden Verbreitung des Wildschweins in hohen Dichten als Einflussfaktor unterschätzt. Hinweise aus dem Baltikum, das aufgrund der ASP nunmehr über wildschweinfreie Bereiche verfügt, zeigen einen bemerkenswerten Populationsanstieg gefährdeter Bodenbrüter auf, ohne dass
auf die Waschbärenpopulation Einfluss genommen wurde.

Die vergangenen Jahrzehnte haben unabhängig von den erlaubten jagdlichen Mitteln gezeigt, dass die Jagd nicht ansatzweise in der Lage ist, die Populationsentwicklung des Waschbären zu bremsen oder gar zu stoppen.

In wenigen punktuellen Bereichen ist ein Management von Waschbären zu Gunsten gefährdeter Arten oder im Siedlungsbereich allerdings sinnvoll und geboten. Dabei spielen jagdliche Maßnahmen oftmals eine untergeordnete Rolle, da andere Maßnahmen sich als effektiver erwiesen haben.

Regionale Verankerung der Schulspeisung sichern – regionale Landwirtschaft stärken

Die Schulen im Land Brandenburg gehören mit ihren 247.842 Schülern zu einem der größten Kunden regionaler Caterer. Der § 113 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) stellt hier die gesetzliche Verankerung der sogenannten Schulspeisung im Landesrecht dar. Er stellt bisher sicher, dass die Schulträger im Benehmen mit den Schulen dafür zu sorgen haben, dass Schüler der allgemeinbildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 an den Schultagen, außer an Sonnabenden, Zugang zu einer warmen Mittagsmahlzeit bekommen. Die Auswahl der dafür zuständigen Caterer obliegt im Regelfall dem Schulträger. Allerdings werden bisher weitergehende Auswahlkriterien hinsichtlich der zu verwendenden Lebensmittel an dieser Stelle nicht gestellt. Dadurch bleibt eine gute Möglichkeit, auf eine verstärkte Herkunft der verwendeten Lebensmittel aus der Region hinzuarbeiten, ungenutzt. Dabei ist diese sowohl unter ökologischen als auch ökonomischen Gesichtspunkten für unser Land vorteilhaft. Allerdings könnte bei einer Änderung des § 113 BbgSchulG unter Umständen der Anwendungsbereich entgegenstehender Regelungen aus dem Unionsrecht eröffnet sein. Um dies zu verhindern, ist eine sorgfältige Strategie aller beteiligten politischen Akteure vonnöten. In Frage kommen etwa Unterstützungsleistungen aus Landesmitteln für Schulen mit regionaler Schulspeisung oder die Einführung einer Vorzugsbehandlung für Caterer mit regionalen Lieferketten.

Der Landtag möge beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Strategie zur Regionalisierung der Schulspeisung zu erarbeiten, die auch, sofern notwendig, eine Änderung des BbgSchulG einschließt.

Begründung:

Der öffentliche Sektor mit allen seinen Ausprägungen ist einer der größten Arbeitgeber des Landes. Viele dieser staatlichen Institutionen, ob es sich nun um Schulen oder Bürogebäude handelt, verfügen über eine wie auch immer geartete Versorgung mit Lebensmitteln für die Schüler beziehungsweise Mitarbeiter. Hier wird bereits an vielen Orten die Gelegenheit genutzt, regional produzierte oder angebaute Zutaten zu verwerten. Dennoch ist die Versorgung mit regionalen Produkten bisher keine landesweite Priorität der Landesregierung.

Eine Regionalisierungsstrategie der Landesregierung ist hier ein guter Hebel, um bei brandenburgischen Schulen einen Anfang hin zu mehr regionaler Verpflegung zu machen. In einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2015 (Drucksache 6/2067) verweist die Landesregierung zwar darauf, dass sie »[…] keine Veranlassung« habe, »administrative, aufsichtsrechtliche oder monetäre Forderungen hinsichtlich der Qualität der Schulverpflegung gegenüber kommunalen Schulträgern durchzusetzen.« Sie verweist jedoch weiter darauf, dass ihr die Möglichkeit gegeben ist, »Empfehlungen zu geben«. Üblicherweise wirken diese Empfehlungen bei den jeweiligen Schulträgern dennoch dergestalt, dass sie Eingang in die entsprechenden Normen finden. Eine Änderung des § 113 BbgSchulG könnte hier ein Bestandteil der Strategie sein, würde aber nicht unmittelbare Wirkung entfalten, sondern durch den Umweg über die Schulträger den gewünschten Effekt bringen.

Politisch dürfte die Forderung nach einem größeren Anteil regionaler Produkte in der Schulspeisung lagerübergreifend Unterstützung finden. Besonders von Seiten der Interessenvertreter des Handels und der Landwirtschaft ist hier bereits in der Vergangenheit Zustimmung signalisiert worden, der sich auch die Regierungsparteien nicht verschließen dürften.

Ausländische Land- und Forstkäufe in Brandenburg

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen der Fragesteller: Brandenburg ist das waldreichste ostdeutsche Bundesland. Zudem zählen landwirtschaftliche Nutzflächen aufgrund von Auflösungen ehemaliger Genossenschaften zu beliebten Investorenobjekten. Dabei wird in den Medien immer wieder von ausländischen, zumeist chinesischen Landkäufen berichtet.

Frage 1: Wie viele Forstflächen in Brandenburg wurden zu welchen Preisen während der letzten fünf Jahre an ausländische Investoren veräußert? (Bitte aufschlüsseln nach Nationalität und Umfang der Veräußerung.)

Frage 2: Wie viele landwirtschaftliche Flächen in Brandenburg wurden zu welchen Preisen während der letzten fünf Jahre an ausländische Investoren veräußert? (Bitte aufschlüsseln nach Nationalität und Umfang der Veräußerung.)

Zu den Fragen 1 und 2: Entsprechend § 195 des Baugesetzbuches werden alle Kaufverträge den Gutachterausschüssen zur Führung der Kaufpreissammlung übersendet. Die wesentlichen und für die Wertermittlung erheblichen Daten zum Kaufvertrag werden in die Kaufpreissammlung übernommen, die Kaufverträge selbst nach Abschluss der Auswertung vernichtet. Namen der Veräußerer und Erwerber werden nicht erfasst, lediglich Kategorien dieser Gruppen. Eine Erfassung nach „ausländischen Investoren“ erfolgt nicht. Sie wäre auch nicht möglich, da zum einen keine Kriterien für eine diesbezügliche Einordnung bestehen und sich zum anderen ein Auslandsbezug in der Regel nicht aus den Kaufverträgen ableiten lässt.

Frage 3: Wie viele der Forst- und Landwirtschaftsflächen Brandenburgs sind insgesamt im Besitz ausländischer Investoren?

zu der Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung den Einfluss ausländischer Investoren auf die land- und forstwirtschaftliche Entwicklung Brandenburgs?

Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung die verdeckten ausländischen Beteiligungen an deutschen Investorengesellschaften und was ist diesbezüglich über verdeckte Käufe über (deutsche) Mittelsmänner bekannt?

zu den Fragen 4 und 5: Der Landesregierung liegen keine Informationen zu „ausländischen Investoren“ oder „ausländischen Beteiligungen“ an „deutschen Investorengesellschaften“ vor, so dass keine Bewertung vorgenommen werden kann.

Frage 6: Bei wie vielen Käufen (in Prozent) brandenburgischer Land- und Forstwirtschaftsflächen während der letzten fünf Jahre konnten die Kapitalgeber und ihre Kapitalstrukturen zweifelsfrei identifiziert oder aber nicht zugewiesen werden?

Frage 7: Wie viele anonyme Käufe wurden während der letzten fünf Jahre im Bereich der Forst- und Landwirtschaft in Brandenburg getätigt?

Frage 8: Wie abhängig ist Brandenburg von ausländischen Kapitalgebern in Bezug auf die Forst- und Landwirtschaft?

zu den Fragen 6, 7 und 8: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Agrophotovoltaik in Brandenburg

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen der Fragesteller: Derzeit gilt die Agrophotovoltaik als erfolgversprechendste Alternative zu herkömmlichen Flächensolarkraftwerken, da sie sich umweltfreundlicher in das Landschaftsbild integrieren lässt und weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung erlaubt. Dieser Vorteil einer Doppelnutzung wird bislang jedoch nicht ausreichend ausgeschöpft und somit das Potenzial der Agrophotovoltaik aufgrund mangelhafter Rahmenbedingungen unzureichend genutzt.

Frage 1: Welche Fördermöglichkeiten stehen derzeit für Agrophotovoltaik in Brandenburg zur Verfügung?

zu Frage 1: Im Land Brandenburg stehen keine gesonderten Fördermöglichkeiten für die Agrophotovoltaik zur Verfügung.

Frage 2: Wird daran gearbeitet, weitere Fördermöglichkeiten durch das Land/den Bund zu erschließen?

zu Frage 2: Es ist nicht vorgesehen, eine Landesförderung für die Agrophotovoltaik einzuführen. Außerhalb des EEG sind keine Fördermöglichkeiten des Bundes dazu bekannt. Bezüglich der Möglichkeiten im EEG siehe Frage 4.

Frage 3: Gibt es in Brandenburg Pilotprojekte/Versuchsflächen für Agrophotovoltaik und wo sind diese angesiedelt?

zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen, Agrophotovoltaik durch das EEG zu fördern?

zu Frage 4: Die Innovationsausschreibungen gemäß EEG 2021 wurden um das Segment „besondere Solaranlagen“ auf Agrarflächen, Wasserflächen und Parkplätzen erweitert.
Im Rahmen der Innovationsausschreibungen werden im Jahr 2022 50 MW (eine anstehende EEG-Verordnung soll das Ausschreibungsvolumen auf 150 MW steigern) für die besonderen Solaranlagen ausgeschrieben.

Die Bundesnetzagentur wird voraussichtlich bis zum 01. Oktober 2021 die Ausschreibungsbedingungen dazu festlegen.

Frage 5: Welche Möglichkeiten gibt es, Agrophotovoltaik über landwirtschaftliche Fördertöpfe zu fördern (z.B. ELER/GAP)?

zu Frage 5: Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, die Agrophotovoltaik über landwirtschaftliche Fördertöpfe zu fördern.

Frage 6: Welche Vorteile sieht die Landesregierung grundsätzlich in der Errichtung von Agrophotovoltaikanlagen und über welche diesbezüglichen Kenntnisse verfügt sie?

zu Frage 6: Aufgrund der bestehenden Flächenkonkurrenz von Landwirtschaft und Stromerzeugung ist eine Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich positiv. So könnten die Flächen trotz Solarstromerzeugung weiterhin bewirtschaftet werden. Ein weiterer Vorteil wird darin gesehen, dass nicht nur ertragsschwache Böden mit konventionellen Photovoltaik Freiflächenanlagen (PV-FFA) genutzt werden können, sondern zusätzlich auch Böden mit höheren Bodenpunkten durch die Agrophotovoltaik. Damit könnte sich das Flächenpotential für die Solarstromerzeugung insgesamt erhöhen.

Da bislang kaum Agrophotovoltaikanlagen errichtet worden sind, liegen der Landesregierung ansonsten keine konkreten Erkenntnisse zu Vor- und ggf. auch Nachteilen vor.

Frage 7: Wie gestalten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Bau von Agrophotovoltaikanlagen in Naturschutzgebieten und sind hier Änderungen der geltenden Gesetzeslage vorgesehen?

zu Frage 7: In Naturschutzgebieten ist die Errichtung baulicher Anlagen – zu denen Agrophotovoltaikanlagen unzweifelhaft gehören – durch die jeweilige Schutzgebietsverordnung verboten. Da Agrophotovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch sind, sind sie im Außenbereich nur zulässig, wenn die Fläche in einem Flächennutzungsplan und in einem Bebauungsplan als Sondergebiet PV-FFA dargestellt/festgesetzt ist. Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist der auftretende Normenkonflikt mit einer Schutzgebietsverordnung zu lösen. Hierfür käme aufgrund der flächenhaften Inanspruchnahme nur die Aufhebung der Naturschutzgebietsverordnung in Betracht. Allerdings sieht das MLUK als Verordnungsgeber dazu keine Veranlassung, da es genügend Flächen außerhalb von Schutzgebieten gibt, auf denen Agrophotovoltaikanlagen errichtet werden können, sodass die Inanspruchnahme von Schutzgebietsflächen nicht erforderlich ist.

Eine Änderung der geltenden Gesetzeslage ist seitens der Landesregierung nicht beabsichtigt.

Frage 8: Wie betrachtet die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit von Agrophotovoltaikanlagen mit und ohne Fördermaßnahmen?

zu Frage 8: Es ist davon auszugehen, dass Agrophotovoltaikanlagen höhere Stromgestehungskosten als „konventionelle“ PV-FFA haben und dementsprechend eine Vergütung nach dem EEG benötigen, um wirtschaftlich betrieben zu werden.

Frage 9: Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Brandenburg müssten theoretisch für Agrophotovoltaik genutzt werden, um eine landesweite Stromversorgung sicherzustellen?

zu Frage 9: Ziel der Brandenburger Energiestrategie ist nicht, die Brandenburger Stromversorgung mit nur einer Technologie sicherzustellen. Somit ist eine Antwort auf diese rein theoretische Frage entbehrlich.

Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung die potenzielle Flächenverfügbarkeit für Agrophotovoltaikanlagen nach derzeitiger Rechtslage?

zu Frage 10: Die Agrophotovoltaik ist für die Doppelnutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen gedacht. Es ist also davon auszugehen, dass Agrophotovoltaikanlagen theoretisch auf jeder landwirtschaftlich genutzten Fläche, sofern diese nicht von übergeordneten Schutzzwecken überlagert werden, errichtet werden können.

Windkraft und Photovoltaik in FFH-Gebieten in Brandenburg

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung des Fragestellers: Es ist mittlerweile weithin bekannt, dass sowohl Windkraft- (WKA) als auch Photovoltaikanlagen (PVA) einen erheblichen Einfluss auf die sie umgebende Umwelt ausüben und damit einen schwerwiegenden Eingriff in die Ökosysteme darstellen, in denen sie errichtet werden. Etliche Vogelarten sowie Fledermäuse geraten in die Rotoren der WKA oder werden durch den entstehenden Lärm von ihren Brutplätzen vertrieben. Beispielsweise hat Dr. Jochen Bellebaum, aktuell bei der sächsischen Vogelwarte in Neschwitz tätig, mit Kollegen für das Land Brandenburg ermittelt, dass jährlich mindesten 308 Rotmilane (Milvus milvus) an WKA zu Tode kommen. Die Analysen des Ökologen Michael Schaub zeigen, dass diese Schlagopfer die Entwicklung der Gesamtpopulation nicht unberührt lassen:

Seine Modellierungen weisen einen Zusammenhang zwischen der steigenden Zahl an Windparks und sinkender Populationsgrößen des Rotmilans nach. Ähnliches gilt für die in Brandenburg heimischen Arten See- und Schreiadler (Haliaeetus albicilla & Aquila chrysaetos). Um den Vogelschutz innerhalb des Spannungsfeldes Energiewende-Artenschutz bestmöglich zu gewährleisten, hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) das sogenannte »Helgoländer Papier« vorgelegt, das anhand des aktuellen Forschungsstands zur Gefährdung von Vögeln durch WKA klare artenschutzrechtliche Abstandsempfehlung für Windkraftanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen – darunter auch Europäische Vogelschutzgebiete (SPA), die Teil des Natura-2000-Programms sind (siehe FFH-Gebiete) – sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten formuliert.

Demgegenüber kollidieren PVA durch das Ausbleiben von Schlagopfern weniger in direkter Weise mit dem Artenschutz, sondern sorgen vielmehr bspw. durch Zerschneidung (siehe Sicherheitszäune) für eine maßgebliche Veränderung der jeweiligen Lebensräume, in denen sie aufgestellt werden. Derweil ist es in Brandenburg aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 1. Januar 2011, »Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen«6, nicht generell verboten, WKA oder PVA in FFH-Gebieten – Europäische Schutzgebiete für Natur und Landschaft – aufzustellen. Die FFH-Gebiete dienen dem Schutz ausgewählter Pflanzen- (Flora) und Tierarten (Fauna) sowie von deren Lebensräumen (Habitate). So soll der Artenschwund in unserer Kulturlandschaft gestoppt und die Vernetzung der Lebensräumen erhalten werden. Dass in Brandenburg kein generelles Verbot der Errichtung von WKA und PVA in FFH-Gebieten existiert, ist speziell im Hinblick auf die unzureichende Umsetzung der FFH-Richtlinien in Deutschland und der deswegen von der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof eingereichte Klage gegen die Bundesrepublik bedenklich: »Auch bei der grundsätzlichen Verpflichtung von Ländern, dass ausgewiesene Flächen sich nicht verschlechtern, sondern nur verbessern dürfen, zeigen sich in der Praxis Umsetzungsprobleme.«

1. Wie bewertet die Landesregierung den Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 1. Januar 2011 »Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen« im Kontext der Klage der EU-Kommission vor dem EuGH? Sieht die Landesregierung hier Handlungsbedarf, um die Erhaltungsziele in den FFH-Gebieten gewährleisten zu können?

Zu Frage 1: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Regelungen des Windkrafterlasses vom 1. Januar 2011 einen ausreichenden Schutz der Erhaltungsziele in FFH-Gebieten gewährleisten können.

Weiterer Handlungsbedarf besteht nach Auffassung der Landesregierung nicht.

2. Wie viele Windkraft- und Photovoltaikanlagen (WKA & PVA) sind aktuell in Brandenburg in FFH- und Vogelschutzgebieten (SPA) errichtet (bitte aufschlüsseln nach FFH- und SPA-Gebiet, Jahr der Errichtung, Flächeninanspruchnahme [PVA], Nabenhöhe [WKA] und Rotordurchmesser [WKA])?

Zu Frage 2: Fünf WKA werden derzeit in FFH-Gebieten betrieben. Nähere Informationen über diese Anlagen sind der Anlage 1 zu entnehmen. In Vogelschutz-Gebieten werden aktuell 89 WKA betrieben. Die weiteren Angaben zu diesen Anlagen können Anlage 2 entnommen werden. Freiflächen- Photovoltaikanlagen (PV-FFA) können nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplans verwirklicht werden. Die Landesregierung führt keine Statistik über die Bebauungsplanverfahren der Gemeinden.

3. Wie viele der auf SPA-Gebieten in Brandenburg errichteten WKA stehen auf Windeignungsgebieten, die zum Zeitpunkt der Meldung der SPA-Gebiete bereits bestanden?

Zu Frage 3: Derzeit ist lediglich der Regionalplan Oderland-Spree rechtswirksam. Dessen Windeignungsgebiete weisen keine Überschneidungen mit Vogelschutzgebieten auf. Eine historische Betrachtung für die zwischenzeitlich außer Kraft gesetzten Regionalpläne ist nach den vorliegenden Daten nicht möglich.

4. Wie viele Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) wurden im Land Brandenburg in den letzten 10 Jahren für WKA und PVA, die in FFH- und SPA-Gebieten errichtet werden sollten, durchgeführt (bitte nach Jahr und positivem oder negativem Bescheid der UVP aufschlüsseln)?

Zu Frage 4: In den letzten 10 Jahren wurde 1 UVP für ein Windkraft-Vorhaben durchgeführt, dessen geplanter Standort sich innerhalb eines Vogelschutzgebietes befand. Dieser Antrag wurde zurückgezogen. Für Vorhaben innerhalb von FFH-Gebieten wurde in den letzten 10 Jahren keine UVP durchgeführt. Für PV-FFA besteht das Erfordernis einer UVP nur in bestimmten Fällen. Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über die von den Gemeinden durchgeführten Bebauungsplanverfahren und die in diesem Rahmen durchgeführten UVP vor.

5. Wie viele der WKA und PVA, die in den letzten 10 Jahren in FFH- und SPA-Gebieten in Brandenburg errichtet werden sollten und deren UVP positiv ausfiel, wurden schlussendlich errichtet (bitte aufschlüsseln nach Jahr der Errichtung sowie FFH- und SPA-Gebiet)?

Zu Frage 5: Bezüglich dieser Fragestellung wurden keine WKA errichtet. Siehe Antwort zu Frage 4. Für PV-FFA besteht das Erfordernis einer UVP nur in bestimmten Fällen. Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über die von den Gemeinden durchgeführten Bebauungsplanverfahren und die in diesem Rahmen durchgeführten UVP vor.

6. Wie viele der WKA und PVA, die in den letzten 10 Jahren in FFH- und SPA-Gebieten in Brandenburg errichtet werden sollten und deren UVP negativ ausfiel, wurden trotzdem errichtet (bitte aufschlüsseln nach Jahr der Errichtung sowie FFH- und SPA-Gebiet)?

Zu Frage 6: Keine. WKA unterliegen der Genehmigungspflicht nach §§ 4, 6 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die UVP ist unselbstständiger Teil eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Würde mithin eine UVP mit einem negativen Ergebnis enden, müsste die entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Anlage abgelehnt werden. Es ist also kein Fall denkbar, in dem eine WKA trotz negativer UVP errichtet werden dürfte. Für PV-FFA besteht das Erfordernis einer UVP nur in bestimmten Fällen. Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über die von den Gemeinden durchgeführten Bebauungsplanverfahren und die in diesem Rahmen durchgeführten UVP vor.

7. Wie viele Windkraft- und Photovoltaikanlagen, die auf FFH- und SPA-Gebieten in Brandenburg errichtet werden sollen, befinden sich aktuell im Planungsverfahren (bitte aufschlüsseln nach FFH- und SPA-Gebiet)?

Zu Frage 7: Aktuell befinden sich keine laufenden Genehmigungsverfahren zu WKA in FFH- oder Vogelschutzgebieten in der Prüfung. PV-FFA können nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplans verwirklicht werden. Die Landesregierung führt keine Statistik über die Bebauungsplanverfahren der Gemeinden.

Schaffung einer Projektgesellschaft „Wirtschafts-, Forschungs- und Fachzentrum Industriepark Elbe-Elster“

Das fortschrittlich gedachte, aufwendige Recyclingsystem für Plastik in Deutschland endet in minimaler Wiederverwertung, im Billigexport nach Asien, in ineffizienter Verbrennung und Umweltverschmutzung. Der Grüne Punkt erzeugt beim deutschen Verbraucher das falsche Gefühl des Recycling-Weltmeisters.

Weltweit wird auf die Ablösung von fossilen Verpackungen und Plastikwerkstoffen durch kompostierbare Stoffe hingearbeitet. Die neue Gesetzgebung macht seit dem 3. Juli 2021 den Ersatz fossiler Plastikwerkstoffe durch biologisch abbaubare Verpackungen notwendig. Das Verbot von Einwegverpackungen macht Investitionen in nachhaltige Verpackungsmaterialien zu einem rentablen Geschäft, das Investoren anziehen dürfte.

Diese neuen Werkstoffe bestehen aus Zucker, Milchsäure und Zellulose, die im Süden Brandenburgs verfügbar sind. Hanf, Zucker, Molke und landwirtschaftliche Abfälle können einer neuen und vielfältigen industriellen Verarbeitung rund um den ehemaligen Zuckerstandort Brottewitz zugeführt werden, eine neue Seite der Industriegeschichte im Landkreis Elber-Elster würde damit aufgeschlagen werden. Agrargenossenschaften, Fachkräfte der ehemaligen Textilindustrie, Rekultivierungsunternehmen, die regionalen Industriekerne und breit aufgestellte Forschungseinrichtungen und Universitäten sind vorhanden und können vernetzt werden.

Regenerative Rohstoffe werden nur durch großflächige Lösungen und sinnvolle, einheimische Subventionen in eine tragfähige Ökonomie überführt werden können. Mit den vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten von zuckerbasierten Materialien wird der Anfang gemacht. Eine Landwirtschaft, welche auf großen Flächen wirtschaftet bzw. großflächige Rekultivierungsflächen für Renaturierungsprojekte zur Verfügung hat, ist geradezu ideal für neuartige Anbaumethoden und Formen des Bodenmanagements und kann diese Rohstoffe ausreichend zur Verfügung stellen. Überkapazitäten von Zucker in lokalen Märkten lassen durch neue Verwertungsstrategien eine europaweit ausgerichtete Produktion zu tragfähigen Erzeugerpreisen zu.

Auf der Basis von Zucker entstehen Bioplastik, „Flüssiges Holz“ und Verpackungen aller Art für Folien, Beutel, Tiefziehschalen, Hartschalen, Karosserieteile, Rotorblätter, wie es z. B. in den Niederlanden gang und gäbe ist.

In Verbindung mit Molkereierzeugnissen entstehen Textilien durch Hanf-Zucker-Molkeverarbeitung, ultraleichte Hightechwerkstoffe für Luft- und Raumfahrt und antiallergene, atmungsaktive Stoffe. Alle Produkte sind zu großen Teilen biologisch abbaubar, umweltschonend und CO2-neutral.

Zur Herstellung neuer Verpackungen und Textilien tritt das Recycling auch in anderen Bereichen hinzu: die Caredieselproduktion als neuer Treibstoff aus fossilen Plastikreststoffen in Nutzung des Pyrolyseverfahrens aus Sachsen kann in der Region Elbe-Elster einen idealen Ort finden und neue Arbeitsplätze schaffen.

Ehemalige Militärflächen – Stand der Sanierung und Potenziale für Naturschutz

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Finanzen und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen der Fragestellerin: Rund 90 Prozent der einst von der Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Brandenburg genutzten Flächen werden mittlerweile nicht mehr militärisch genutzt. Das Land hatte nach dem Abzug vor 25 Jahren rund 100.000 Hektar übernommen, darunter Truppenübungsplätze, Flugplätze, Kasernen und Bunker.

Beispiel für eine erfolgreiche zivile Nutzung solcher Flächen ist der ehemalige Truppenübungsplatz „Döberitzer Heide“. 3.500 Hektar gingen 2004 an die Sielmann-Naturlandschaft. Mittlerweile wurden dort Munition geborgen und 55 Kilometer Wanderwege angelegt. Przewalski-Pferde und Wisente leben heute dort.

Frage 1: Welche Flächengröße ehemaliger Militärflächen wurden bis heute für den Naturschutz umgewidmet?

zu Frage 1: Von den ehemals durch die Westgruppe der Truppen (WGT) militärisch genutzten Liegenschaften, die vom Land Brandenburg übernommenen worden sind, wurden bisher rund 18.300 Hektar für Naturschutzzwecke übertragen.

Frage 2: Wie groß ist derzeit der Anteil an versiegelten Flächen auf ehemaligem Militärgelände?

zu Frage 2: Die Größe und der Anteil versiegelter Flächen auf den WGT-Liegenschaften wird statistisch nicht erfasst.

Frage 3: Welche Potenziale haben diese (noch) versiegelten Flächen für den Naturschutz?

zu Frage 3: Durch den Rückbau von Flächenversiegelungen ergeben sich Potentiale für den Naturschutz als Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Boden an anderer Stelle.

Frage 4: Sind Maßnahmen geplant, um diese versiegelten Flächen zu sanieren?

zu Frage 4: Insbesondere sind auf den noch im Bestand des Landes befindlichen Liegenschaften sukzessive Rückbaumaßnahmen auf nicht mehr benötigten, ehemals durch die WGT genutzten, Flächen geplant.

Drittes Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg

Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern. Im Durchschnitt der Jahre 1993 bis 2003 lag der Flächenverbrauch noch bei 120 Hektar pro Tag.

Die Inanspruchnahme immer neuer Flächen und die Zerstörung von Böden ist auf die Dauer nicht vertretbar und sollte zukünftig möglichst auf null reduziert werden. Das Land Brandenburg kann hierzu einen Beitrag leisten, indem die Umwandlung von Waldflächen versagt werden soll, wenn diese Umwandlung trotz Ausgleichsmaßnahmen mit einer zunehmenden Bodenversiegelung auf Landesebene verbunden ist.

Waldumwandlungsmaßnahmen werden mit dieser Regelung nicht unmöglich gemacht, können jedoch indirekt mit der Auflage verbunden, im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen statt auf landwirtschaftliche Flächen auf nicht genutzte Flächen wie beispielsweise Industrieruinen oder ehemalige LPG- und Militäranlagen zurückzugreifen. Solche Flächen erscheinen insoweit zum Zweck der Erstaufforstung im Sinne des § 8 Absatz 3 Satz 2 LWaldG als besonders geeignet. Im günstigsten Fall käme es so im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen sogar zu einer Reduktion der Bodenversiegelung und damit zu einer positiven Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz.

Unabhängig von der Problematik der Bodenversiegelung ist eine generelle Erschwernis der Waldumwandlung grundsätzlich positiv zu bewerten. Denn die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts infolge einer Waldumwandlung lässt sich im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen selbst im Fall von erfolgreichen Erstaufforstungen erst nach Jahrzehnten – das heißt bestenfalls zeitlich verzögert – kompensieren.

Die in Brandenburg momentan noch großflächig vorkommenden gleichaltrigen Kiefernreinbestände sind in diesem Zusammenhang keinesfalls als „minderwertig“ anzusehen, da sie im Vergleich zu Erstaufforstungen waldbaulich vergleichsweise günstige Voraussetzungen für die Entwicklung von strukturreichen Mischwäldern bieten.

Zu Artikel 1:

In § 8 Absatz 2 wird ein neuer Satz nach Satz 3 eingefügt, wonach die Waldumwandlung versagt werden soll, wenn mit dieser Umwandlung eine Zunahme der Bodenversiegelung auf Landesebene einhergeht.

Zu Artikel 2:

Die Regelung bestimmt das Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes.

Erarbeitung eines agrarstrukturellen Leitbildes für das Land Brandenburg

Brandenburgs Agrarminister Vogel hat Anfang 2020 den öffentlichen Beteiligungsprozess für ein agrarstrukturelles Leitbild gestartet. Ergebnis des Leitbildprozesses soll ein Agrarstrukturgesetz für das Land Brandenburg werden.

Das angekündigte Agrarstrukturgesetz soll die Bereiche des landwirtschaftlichen Bodenmarkts, des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts und des Landpachtverkehrs auf der Grundlage eines agrarstrukturellen Leitbildes des Landes neu regeln. So steht es in den veröffentlichten Materialien.

Mit dem Agrarstrukturgesetz sollen der Bodenspekulation ein Ende gesetzt und den ortsansässigen Landwirten bessere Perspektiven und Sicherheiten gegeben werden.

Für den Beteiligungsprozess wurden Textentwürfe der agrarstrukturellen Zielsetzungen und Begründungen der agrarstrukturellen Zielsetzungen im Land Brandenburg in Tabellenform veröffentlicht. Die Agrarpolitiker der AfD haben sich daran beteiligt.

Die AfD hat bisher letztmalig am 17. Juli 2020 eine kurze Mail mit Informationen zum Stand des Beteiligungsverfahren erhalten.

Ich frage die Landesregierung: Welchen Stand hat das Beteiligungsverfahren zum angekündigten Entwurf des agrarstrukturellen Leitbildes in der öffentlichen Diskussion bisher erreicht?

Regulierung des Wolfsbestandes dringend geboten

Die Züchter von Weidetieren sind infolge der weiter anwachsenden Wolfsbestände immer dringender auf ein aktives Wolfsmanagement angewiesen. In Pressemitteilungen und Informationen fordern der Landesbauernverband, die Freien Bauern, das Forum Natur und andere ein schnelles und wirkungsvolles Handeln der Landeregierung.

Für die Praxis hat das Aktionsbündnis Forum Natur bereits einen Handlungsleitfaden ausgearbeitet. Auf einem Feldtag „Weidetierhaltung und Wölfe“ haben Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Bundestagsausschüssen Möglichkeiten und Grenzen des Herdenschutzes beraten.

Das Bundesnaturschutzgesetz wurde in einem ersten Schritt mit dem § 45a so geändert, dass Entnahmemöglichkeiten für den Wolf geschaffen wurden. Allerdings sind die Bundesländer für die Umsetzung zuständig. Das Instrument dafür ist die Wolfsverordnung. Somit ist jetzt Brandenburg aufgefordert, diese Öffnung im Bundesgesetz durch eine angepasste Wolfsverordnung für ein intensives Wolfsmanagement zu nutzen.

Ich frage die Landesregierung: Wie haben sich im Jahr 2020 die Wolfspopulation und die von den Wölfen in Brandenburg verursachten Schäden in den Nutztierbeständen entwikkelt?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Vogel die Mündliche Anfrage wie folgt:

Das Wolfsmanagement in Brandenburg ist darauf gerichtet, Weidetiere vor Wolfsübergriffen gut zu schützen. Dies erfolgt aber nicht durch Abschüsse von Wölfen, sondern durch entsprechende Herdenschutzzäune oder den Einsatz von Herdenschutzhunden.

Nur in wenigen Fällen, die in der Wolfsverordnung klar beschrieben sind und dem europäischen und Bundesrecht entsprechen, können Wölfe geschossen werden. Das hat sich mit dem erwähnten neuen § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes nicht geändert. Mit dem neuen Paragrafen wurden keinesfalls neue Entnahmemöglichkeiten für den Wolf geschaffen. Im Gegenteil, die in § 45a genannten Vorgaben für eine Entnahme sind teilweise restriktiver als die mit der Brandenburger Wolfsverordnung eröffneten Möglichkeiten. Es gibt keine neuen Handlungsspielräume im Sinne der Bestandsregulierung.

Der Wolf wird Weidetiere reißen, wenn er Möglichkeiten findet, an sie heranzukommen. Deshalb gibt es zu einer guten Prävention keine Alternative. Diese müssen und werden wir von Landesseite weiter unterstützen. Die erweiterten Fördermöglichkeiten – im Übrigen ein Erfolg nicht nur des Ministeriums, sondern der gemeinsamen Bemühungen mit Naturschutz- und Landnutzerverbänden – werden diesbezüglich helfen. Gefördert wird künftig nicht mehr nur die Anschaffung von Zäunen und Hunden, sondern auch deren Unterhalt.

Nun zu Ihrer eigentlichen Frage: Im Monitoringjahr 2019/20 ist der Bestand nach den bisherigen Erkenntnissen um sechs Rudel auf nunmehr 47 Rudel angewachsen. Die Zahl der Wolfspaare ist um drei auf jetzt zehn zurückgegangen. Hinzu kommen fünf Territorien, in denen noch unklar ist, ob dort ein Einzeltier, ein Paar oder ein Rudel lebt. Im Vorjahr waren es vier Territorien mit unklarem Status. Insgesamt ist die Population also von 58 Territorien im Monitoringjahr 2018/19 auf 62 Territorien im Monitoringjahr 2019/20 angewachsen. Dies ist deutlich weniger als in den Vorjahren, in denen ein Anstieg um 14 Territorien vom Monitoringjahr 2017/18 zum Monitoringjahr 2018/19 und um 16 Territorien vom Monitoringjahr 2016/17 zum Monitoringjahr 2017/18 zu verzeichnen war. Stichtag für das Ende des jeweiligen Monitoringjahres ist jeweils der 30. April. Zur Entwicklung über den diesjährigen Stichtag hinaus kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage getroffen werden.

Die Anzahl der 2020 gerissenen Nutztiere betrug zum Ende des 3. Quartals 539. Das sind bisher 122 mehr als im Vorjahr 2019. Bisher wurden 112 269,02 Euro ausgezahlt. 2019 waren es 91 695 Euro.

Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle auf die Beantwortung der mündlichen Anfrage 293 verweisen.