Kein weiterer Ausbau von Wind- und Solarenergie

Im Kern geht es bei der von den Altparteien vorangetriebenen »Energiewende« um den Versuch, mithilfe der erneuerbaren Energien das Wirtschaftswachstum von negativen Umweltauswirkungen zu entkoppeln. Der derzeitige Primärenergieverbrauch soll auf diese Weise möglichst konstant bleiben, oder sogar noch gesteigert werden.

Der bisherige Ansatz, dass maximal zwei Prozent der Landesfläche für Windindustrieanlagen vorgehalten werden, soll laut Entwurf der Energiestrategie 2040 des Wirtschaftsministeriums ab dem Jahr 2030 nicht mehr gelten. Ein neuer Wert wird nicht genannt.

Wörtlich heißt es im Entwurf: »Zur Realisierung der vorgenannten Ausbauziele ergibt sich eine notwendige Flächenbereitstellung von rund zwei Prozent bis 2030 und mehr als zwei Prozent der Landesfläche bis zum Jahr 2040.« Zu befürchten ist damit, dass es im Zuge des Ausbaus der Windenergie zu einer immer weiter gehendenden Industrialisierung der Landschaft kommen wird. Auch im Fall des Ausbaus der Agrophotovoltaik sind vom theoretischen Standpunkt betrachtet keine Grenzen vorgesehen. So sei nach Auffassung der Landesregierung davon auszugehen, »dass Agrophotovoltaikanlagen theoretisch auf jeder landwirtschaftlich genutzten Fläche, sofern diese nicht von übergeordneten Schutzzwecken überlagert werden, errichtet werden können.«

Diese einseitige Fokussierung auf den »Klimaschutz« gerät zunehmend in einen Konflikt mit dem Naturschutz. Neben Fledermäusen und Insekten fallen viele Vögel den Windindustrieanlagen zum Opfer. Eine genauere Analyse liegt beispielsweise für den Rotmilan (das »Wappentier« Brandenburgs) vor. Nach Auskunft der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) ist der Rotmilan durch die Windindustrieanlagen besonders stark gefährdet (»hohes Schlagrisiko«). Die Funddatei weist deutschlandweit bisher 629 Schlagopfern auf, davon 121 aus Brandenburg (Stand 10. Mai 2021). Im Zeitraum von 2010 bis 2020 wurden von der Vogelschutzwarte 62 Schlagopfer erfasst.

Der weitere Ausbau der Wind- und der Solarenergie ist nicht zuletzt kritisch zu sehen, da damit keine Versorgungssicherheit verbunden ist. Hinzu kommt, dass die Stromkosten durch garantierte Entgelte sowie durch die Einspeisegarantie auf ein Niveau getrieben wurden, das die industrielle Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes gefährdet und die Energierechnung für eine zunehmende Zahl von Brandenburgern unbezahlbar macht. Eine wirtschaftliche Tragfähigkeit ist zumindest dann nicht gegeben, solange ein schlüssiges Konzept für die Speicherung der erzeugten Energie nicht vorliegt bzw. nicht umgesetzt werden kann.

Aufgrund der genannten Aspekte lehnen wir den weiteren Ausbau von Wind- und Solarindustrie ab.20 Stattdessen plädieren wir für die Entwicklung von neuen Umwelt- und Energiekonzepten im Rahmen einer Energiemischstrategie, die sowohl auf fossile (bspw. moderne Gaskraftwerke) als auch auf erneuerbare Energien setzt. Sinnvoll sind beispielsweise neben kommunalen Biogasanlagen und modernen Holzheizungen möglichst autark zu nutzende Photovoltaikanlagen. Mit Bedacht eingesetzt – insbesondere auf bereits versiegelten Flächen wie z.B. Parkplätzen oder auf Dachflächen in Gewerbegebieten –, kann auf diese Weise ein wichtiger Beitrag zur kommunalen Selbstversorgung geleistet werden. Solarparks in der freien Landschaft lehnen wir jedoch aufgrund der damit einhergehenden Umweltzerstörung und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entschieden ab.

Weniger Flächenversiegelung ist mehr

Auch wenn der Wohnungsmangel in den größeren Städten Brandenburgs und im Speckgürtel von Berlin auf den ersten Blick einen anderen Eindruck vermittelt – in Brandenburg wird viel gebaut: Beispielsweise haben die Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg für das 1. Quartal 2021 2 716 Baugenehmigungen für Bauvorhaben im Wohn- und Nichtwohnbau gemeldet. Das sind 39,4 Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Dadurch wird der Flächenfraß moderner Städte weiter verstärkt. Suburbane Zersiedelung plus daran gekoppelter Infrastrukturausbau treiben die Flächenversiegelung voran. Ökologisch betrachtet bedeutet das unter anderem ein größeres Hochwasserrisiko.

Um der ökologischen Negativentwicklung ausufernder und unkontrollierter Flächenversiegelung entgegenzuwirken, fordern wir von der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg eine Rückbesinnung auf die europäische Tradition der Stadt der kurzen Wege: Ungenutzte alte Stadtkerne müssen reaktiviert, umgenutzt und neu gestaltet werden. Unser Leitbild ist hierbei eine begrünte Stadt, die ihre Grünflächenpotenziale maximal ausnutzt – ob auf Dächern oder auf Gehwegen. Darüber hinaus wollen wir Brachflächen ökologisch aufwerten und in artenreiche Biotope umwandeln, die besonders in Brandenburg gefährdeten Insektenarten eine Heimat bieten. Ungenutzte Militärgelände und Industrieruinen wollen wir zurückbauen und somit nicht nur neue Flächenversiegelung reduzieren, sondern auch eine Entsiegelung vorantreiben.

In diesem Zusammenhang plädieren wir für eine Änderung des Brandenburger Waldgesetzes (LWaldG)

Eine Umwandlung von Wald in andere Nutzungsarten (bspw. Gewerbegebiete) soll zukünftig dann versagt werden, wenn die Waldumwandlung trotz der damit im Zusammenhang stehenden gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen zu einer Ausweitung der Flächenversiegelung auf Landesebene beitragen würde. Waldumwandlungsmaßnahmen werden mit diesem Ansatz nicht unmöglich gemacht, können jedoch indirekt mit der Auflage verbunden werden, im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen auf nicht genutzte Flächen wie beispielsweise ehemalige LPG-Anlagen zurückzugreifen statt auf landwirtschaftliche Flächen. Im günstigsten Fall käme es so im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen sogar zu einer Reduktion der Bodenversiegelung und damit zu einer positiven Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz.