Die Bewahrung heimischer Ökosysteme, Landschaften und des Kulturerbes

ist ein konservatives Kernanliegen. Ein konsequenter Naturschutz ist daher essenzieller Bestandteil der Umweltpolitik der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg. Dabei positionieren wir uns bewusst gegen den jüngsten Trend, die »Wildnis« zur idealen Natur zu verklären und den Menschen damit aus der Natur zu verbannen.

Naturschutz bedeutet für uns, den Menschen als Teil der Natur zu denken. Der zeitgenössische Umweltschutz übersieht gerne, dass das, was wir in Brandenburg an bewahrenswerter »Natur« vorfinden, alte Kulturlandschaften sind. Das heißt, unsere artenreichsten Ökosysteme entstanden erst durch eine menschliche Bewirtschaftung. Folgerichtig sehen wir es als umweltpolitische Aufgabe, eine veränderte Nutzung von Flächen voranzutreiben, die neue Kulturlandschaften hervorbringt.

Im Einklang mit dieser Zielsetzung lehnen wir ein konfrontatives Naturschutzmodell, das den Schutz der Biodiversität ausschließlich auf Naturschutzgebiete reduziert, sowohl in der Land- als auch in der Forstwirtschaft ab. Vielmehr sollte der Naturschutzgedanke auf der gesamten Fläche Beachtung finden. Der bewährte und für den deutschen Naturschutz typische Gebietsschutz (Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet etc.) wird dabei beibehalten. In diesem Zusammenhang ziehen wir den Schutz und die Stabilisierung von Ökosystemen einem einseitigen Artenschutz vor.

Die undifferenzierte Verknüpfung des Naturschutzgedankens mit dem Klimaschutz lehnen wir entschieden ab. Maßnahmen, die im Namen des Klimaschutzes vorgenommen werden, entpuppen sich nur allzu oft als ökologischer Bumerang. Die »Energiewende« ist ein Paradebeispiel dafür – insbesondere die Windkraftanlagen stellen einen erheblichen Eingriff in die Ökosysteme dar und sorgen für die Industrialisierung der Fläche. Darüber hinaus fallen ihnen Vögel, Fledermäuse und Insekten zum Opfer. Der Klimaschutz kollidiert mit dem Naturschutz und befördert so dessen Aushöhlung.

Die anhaltende Diskussion um das Zusammenleben mit unseren »großen« Wildtieren wie beispielsweise Reh-, Rot- und Schwarzwild macht deutlich, wie groß der Einfluss dieser Tierarten auf die heutige, vom Menschen geprägte Kulturlandschaft ist. Standen diese Tierarten einst in einer ausgeglichenen Wechselwirkung mit ihrer natürlichen Umwelt, so ist in der heutigen Kulturlandschaft eine jagdliche Regulierung unumgänglich. Diese Regulierung dient dabei nicht nur der Pflege eines ausgeglichenen Wildbestandes, sondern nicht zuletzt auch der Beschaffung eines ernährungsphysiologisch besonders hochwertigen regionalen Lebensmittels.

Andererseits ist die jagdliche Regulierung auch mit komplexen Zielkonflikten und ethischen Herausforderungen verbunden. Das betrifft nicht nur den Umgang mit Neozoen wie beispielsweise Waschbär oder Marderhund, sondern insbesondere auch die Rückkehr des Wolfes. So wirkt sich der Wolf zwar regulierend auf die in der Agrarlandschaft vielerorts zu hohen Schwarzwildbestände aus, andererseits wird die für das Land Brandenburg so wichtige Weidetierhaltung zunehmend infrage gestellt.

Daher plädieren wir für die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz des Landes Brandenburg. Ähnlich wie im Fall der Rotwildhegegemeinschaften sollen für den Wolf revierübergreifende Managementpläne mit definierten Obergrenzen entwickelt werden.